Allgemeine Fragen

An dieser Stelle möchten wir von REHA-MED24 Ihnen schon einmal einige Fragen beantworten, die sich Ihnen eventuell in der Auseinandersetzung mit unserem Leistungsangebot stellen werden.

1. Ist unser Angebot legal?

Wir bieten nur Betreuungspersonal aus EU-Beitrittsländern, wie Polen und anderen osteuropäischen Ländern an. Unsere Leistungen sind vollkommen legal und entsprechen allen rechtlichen Regelungen der EU.

2. Gibt es eine Kündigungsfrist, die einzuhalten ist?

Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt bei uns zwei Wochen. Wenn Sie sich also anders entscheiden oder die Dienstleistung nicht mehr benötigen, melden Sie sich umgehend bei uns und wir kümmern uns um alles! Tritt ein Todesfall ein, so endet der Vertrag natürlich automatisch. Teilen Sie uns aber bitte diesen Schicksalsschlag möglichst bald mit. Auch eine Unterbrechung der Vertragsleistungen ist denkbar. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Sie nach der Pause eine andere Betreuungskraft erhalten, da der ursprünglichen möglicherweise ein anderer Einsatzort zugewiesen wird.

3. Was passiert bei Unzufriedenheit mit Betreuungspersonal oder anderen Problemen?

Bei Problemen aller Art sind wir Ihr Ansprechpartner. Melden Sie sich einfach bei uns und wir bemühen uns um eine schnelle Lösung, die alle Parteien zufriedenstellt! Sind Sie mit Ihrer aktuellen Betreuung unzufrieden, haben Sie die Möglichkeit zum Wechsel.

4. Welche Bedienungen müssen seitens der zu betreuende Person erfüllt sein?

Die Betreuungskraft muss über ein eigenes Zimmer verfügen können und die Mitbenutzung von Bad und WC muss ebenfalls gewährleistet sein. Selbstverständlich stehen der Betreuungskraft Erholungspausen und Freizeit zu.

5. Ist die Betreuung wirklich 24 Stunden im Einsatz?

Die Bezeichnungen »24-Stunden-Betreuung» zu Hause oder »Rund-um-die-Uhr-Betreuung« werden sehr häufig synonym verwendet, wenn jene umfassende Betreuungsart beschrieben wird, bei der Betreuungspersonen hauswirtschaftliche Arbeiten, Betreuungstätigkeiten und Leistungen im Haushalt eines pflegebedürftigen Menschen erbringen. Natürlich kann niemand 24 Stunden am Tag arbeiten. Jeder Mensch benötigt Pausen, Zeit für sich und Schlaf. Wir betrachten »24-Stunden-Betreuung« lediglich als ein Ausdruck dafür, dass die Betreuung zu Hause angelegt ist.

6. Was passiert mit dem bereits vorhandenen Pflegedienst?

Unsere Dienstleistungen sind als Ergänzung zum bestehenden Pflegedienst und nicht als Konkurrenz zu betrachten. Zumahl da der von Kranken- und Pflegekassen bezahlte Pflegedienst meist nicht die gesamte nötige Unterstützung bietet und unser Betreuungspersonal keine medizinische Versorgung übernimmt. Somit raten wir Ihnen, den bestehenden Pflegedienst zu behalten, da eine Zusammenarbeit beider Gruppen durchaus denkbar, durchführbar und sinnvoll ist.

7. Wie lange bleibt die jeweilige Betreuungskraft?

Der Wechsel findet alle 6 Wochen bis zwei Monate statt und wird von uns organisiert. Diese Vorgehensweise macht es zum einen möglich, dass das Betreuungspersonal regelmäßig nach Hause kann und zum anderen, dass sich die zu betreuende Person nicht ständig an wechselndes Personal gewöhnen muss. Am Übergabetag sind dann beide Betreuungspersonen da, damit ein reibungsloser Wechsel stattfindet.

8. Für wen ist die 24-Stunden-Betreuung geeignet?

In der Regel kann jede Person, die in Ihrem Alltag auf außenstehende Hilfe angewiesen ist, 24-Stunden-Betreuung in Betracht ziehen. Erfahrungsgemäß wird eine Pflegeleistung in Anspruch genommen, wenn eine oder mehrere der folgenden Einschränkungen und Krankheitsbilder vorliegen:

  • Die zu betreuende Person ist in einen Pflegegrad eingestuft worden.
  • Es liegt eine starke Einschränkung in der Mobilität.
  • Bei der zu betreuenden Person wurde eine der folgenden Krankheiten diagnostiziert.
  • Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson, Demenz.
  • Tumor- oder Krebserkrankungen.
  • Nachwirkungen von Schlaganfall oder Herzinfarkt.
  • Inkontinenz.
  • Es liegen Einschränkungen in der generellen Kommunikation oder ausgeprägte Orientierungsprobleme vor.

9. Gibt es staatliche Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung zuhause?

Ja, grundsätzlich hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Pflegegrad(ehemalig Pflegestufe) ab. Ihnen stehen Geldleistungen zwischen 316 und 901 Euro zu. Pflegebedürftigen stehen auch Zuschüsse für folgende weitere Punkte zu:

  • Verhinderungspflege.
  • Kostenerstattungen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
  • Monatliche Kostenübernahme für Pflegeartikel.
  • Zuschüsse für technische Hilfen.

10. Was ist die Verhinderungspflege?

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert ist, dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege, dieses nennt sich Verhinderungspflege und steht jeder Person zu, welche einen Pflegegrad hat in einer Höhe von 1.612 € pro Jahr.

1.612 € pro Jahr / 12 Monate = ca.134 € pro Monat

11. Habe ich ein möglichen Steuervorteil?

Ja, Steuerförderung nach § 35a EStG, es können bis maximal 4.000€ pro Jahr beantragt werden.

4.000€ pro Jahr / 12 Monate = ca. 333 € pro Monat

Die steuerliche Absetzbarkeit sollte immer durch einen Steuerberater geprüft werden.

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